Heutzutage ist es keine Pflicht mehr sich vor einer Eheschließung offiziell zu verloben. Es ist mehr eine freiwillige, und intime Offenbarung Ihrer Liebe zueinander.
Die Bedeutung der Verlobung hat sich stark gewandelt. Traditionell war sie gleichbedeutend mit der Brautschau, bei der es um die Mitgift der Braut ging. In Adelshäusern z.B. diente der Begriff Verlobung zur Aushandlung politischer Allianzen und territorialen Interessen. Bis in die frühen 60er Jahre machte die Verlobung eine Liebesbeziehung erst möglich, denn alles, was mit Sexualität und Intimität zu tun hatte, war nur unter dem Aspekt der Ehe möglich. Danach wurde es, wenn auch nur langsam, möglich, dass viele Paare bereits vor Hochzeit und Verlobung zusammen wohnten. Daher ist eine romantische Verlobungsfeier oft ausgefallen. Seit einiger Zeit jedoch, liegt das Bekenntnis zu großen Gefühlen wieder im Trend und es wird wie früher Verlobung gefeiert. Die Verlobungszeit ist eine Zeit voller Herzklopfen und gleichzeitig voller Vorbereitungen für den schönsten Tag in Ihrem Leben.
Feiern Sie Ihre Verlobung, auf welche Art Sie es sich wüschen:
Gleichzeitig bietet eine Verlobungfeier eine gute Gelegenheit für beide Familien, sich ein wenig näher vor der Hochzeit kennenzulernen.
Als schöne Geste wird die Verlobungsanzeige in der hiesigen Zeitung gewertet. Man kann diese aber auch per Post verschicken, damit alle von Ihrer Verlobung erfahren. Nur Vorsicht, wenn ein Verweis auf eine Feier in der Anzeige zu erkennen ist, kann es sein, dass aus Ihrem Abend zu zweit oder im engsten Kreis der Familie plötzlich ein riesiges Fest wird, da dieser Verweis oft als Einladung verstanden wird.
Eins sei noch erwähnt - Bekommt man eine solche Karte oder liest man in der Zeitung vom Glück guter Bekannter, sollte man sich durch eine Grußkarte oder einem Blumenstrauß erkenntlich zeigen.
Mit der Verlobung wird juristisch gesehen ein mündlicher Vertrag geschlossen, dessen Heiratsversprechen jedoch nicht erzwungen oder eingeklagt werden kann. Eine Verlobung kann jederzeit wieder rückgängig gemacht werden. Dies soll aber nicht bedeuten, das man sich leichtfertig verloben sollte. Es ist eher eine moralische Sache - denn einmal rückgängig gemacht, ist der seelische Schaden kaum noch zu beheben.
Rechtliche Folgen können allerdings nach Lösung eines Eheversprechens dennoch entstehen:
§ Beispielsweise müssen Schäden ersetzt werden, die in direktem Zusammenhang mit der geplatzten Hochzeit standen
§ Ein Schadenersatz kann z.B. für bereits gekaufte Hochzeitsoutfits, oder gebuchte Dienstleistungen geltend gemacht werden
§ Die Verlobungsgeschenke müssen zurückgegeben werden. Ein äußerst peinliches Unterfangen.
§ Nach geltendem Strafgesetz gelten Verlobte als Angehörige, und können vor Gericht die Aussage verweigern. Vor dem Erbgesetz jedoch, werden Verlobte wie Fremde behandelt, und Ihre gemeinsamen Kinder gelten als unehelich.
§ Generell sind Verlobte nicht zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Dies gilt jedoch nicht bei Unterhaltszahlungen für Kinder.