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Trauung

Kirchliche Trauung
Sowohl im katholischen als auch im evangelischen Glauben gilt die Ehe als unauflöslich. Selbst wenn das Paar nach weltlichem Recht geschieden wurde, bleibt es in der katholischen Kirche verheiratet. Unter bestimmten schwerwiegenden Gesichtspunkten kann eine Ehe zwar annulliert werden, jedoch ist ein solche Verfahren langwierig und kompliziert. Wer sich kirchlich trauen lässt, ist Ehepaar in der Gemeinschaft der Kirche.

Konfession
Wenn Sie beide derselben Konfession angehören, ist die kirchliche Hochzeit einfach zu planen und durchzuführen: Geheiratet wird je nach Konfession entweder katholisch oder evangelisch. Schwierigkeiten treten dann auf, wenn beide unterschiedlichen Konfessionen angehören. Das Paar kann sich dann entweder nach katholischem oder evangelischen Glauben trauen lassen. Der Gemeindepfarrer oder Pastor muss dem Katholischem Partner eine „Erlaubnis“ (Dispens von der katholischen Eheschließung) erteilen, damit er sich evangelisch trauen darf. Der evangelische Partner braucht diese Erlaubnis nicht. Jedoch gilt, dass mindestens einer der Partner der zukünftigen Konfession angehören muss. Wenn Sie sich für eine rein katholische oder evangelische Trauung entscheiden sollten, ist die ökumenische Trauung ein Kompromiß, der beide Konfessionen berücksichtigt. Bei einer solchen Trauung handelt es sich um eine katholische Zeremonie mit Beistand des evangelischen Pfarrers, oder im Umkehrschluß um eine Evangelische Trauung mit katholischem Beistand – je nachdem, für welches Gotteshaus Sie sich entscheiden. Die ökumenische Trauung gilt dann je nach Konfession der Kirche oder des Gotteshauses als evangelisch oder katholisch. Wenden Sie sich zuerst an den Geistlichen in dessen Kirche die Trauung stattfinden soll. Er trägt die Hauptverantwortung für die ökumenische Trauung. Für weitere Absprachen ziehen Sie dann den jeweiligen Beistand hinzu.

Die Kirche
Sie können sich das Eheversprechen und das Ja – Wort in jeder Kirche Ihrer Wahl geben. In der katholischen Tradition wird die Trauung in der Braut – Gemeinde vorgenommen. Natürlich kann Sie auch in der Gemeinde des Bräutigams stattfinden. Die kirchliche Eheschließung muß jedoch an beiden Orten angemeldet werden. Bei evangelischen Trauungen kann zwischen den beiden Gemeinden ausgewählt werden. Wie auch beim Standesamt gilt: Kümmern Sie sich rechtzeitig um einen Termin für die kirchliche Trauung. Mindestens sechs bis zwölf Monate vor der Hochzeit.

Das Traugespräch
Hier wird entgegen der landläufigen Meinung Lediger weniger die Bibelfestigkeit abgefragt, sondern die Hochzeitsfeier und Ihr Ablauf besprochen. Der Geistliche möchte Sie persönlich kennen lernen und wird Sie zudem über den Sinn und die Ernsthaftigkeit einer christlichen Ehe informieren. Themen für ein solches Traugespräch können sein

Kosten
Wenn Sie in Ihrer Gemeinde heiraten möchten, sind die Kosten der Trauung in der Regel mit Ihrem Mitgliedsbeitrag (Kirchensteuer) abgegolten. In auswärtigen Gemeinden können zusätzliche Gebühren anfallen. Für Blumenschmuck und Organisten gelten verschiedene Regelungen in den einzelnen Gemeinden. Sie sollten die Kosten auch in Ihrem Traugespräch ansprechen. In der Regel sorgen die Brautpaare für die Organisation des festlichen Blumenschmucks und Teilen der musikalischen Gestaltung durch z.B. Solisten, Gospel o.ä.

Einzug in die Kirche: Die klassische Variante
Der Bräutigam wartet bereits in der Kirche auf seine Braut, die so spät wie möglich an der Kirche eintrifft. Der Bräutigam hat die Möglichkeit die Gäste zu begrüßen.
Kurz vor Beginn der Messe, führt der Brautvater die Braut zum Altar. Ein ergreifender Moment für alle Beteiligten. (Aprospro: ein gutgemeinter Rat an die Braut sich nicht umdrehen – das bringt Unglück!). Bei evangelischen Trauungen trifft der Pfarrer üblicherweise das Brautpaar vor der Kirche und geleitet es zum Kirchenportal.

Einzug in die Kirche: Gemeinsamer Einzug
Variante 1: Die Mutter des Bräutigams führt mit Ihrem Sohn den Zug an, dahinter kommen Brautführer und Brautjungfern, anschließend die Braut, begleitet von Ihrem Vater. Die Hochzeitsgäste warten in der Kirche.
Variante 2: Blumenkinder führen den Zug an, dahinter das Brautpaar, Brautjungfern und Brautführer. Es folgen Brautmutter mit dem Vater des Bräutigams, und die Mutter des Bräutigams mit dem Vater der Braut. Danach die Hochzeitsgäste.

Sitzordnung in der Kirche
Hier gibt es feste Regeln: Die erste Reihe ist den Eltern, Geschwistern und Trauzeugen vorbehalten (Großeltern, Blumenkinder und Brautjungfern sollten dahinter Platz finden).

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