Die Zeit der verstaubten, lieblosen Standesämter ist vorbei. Das Standesamt erfreut sich immer mehr Beliebtheit. Bestimmt können auch Sie es nicht mehr erwarten, Ihren Liebsten und Freunden den Termin Ihrer Standesamtlichen Hochzeit mitzuteilen. Nur wann ist der geeignete Termin für meine Hochzeit?
Immer mehr Paare entscheiden sich für einen Termin im Frühjahr oder im Herbst. Im Mai und Juni sowie im September ist die romantische Stimmung für Hochzeiten kaum zu überbieten. Egal für welchen Monat Sie sich entscheiden; Sie sollten unbedingt darauf achten, das Sie sich frühestens 6 Monate vor der Hochzeit im Standesamt anmelden können. Noch früher sollten Sie eine passende Location zum feiern suchen – Romantische Orte sind in der Hochzeitshauptsaison schnell ausgebucht. Fragen Sie zuerst Ihre Familie, die zukünftigen Trauzeugen und Ihre wichtigsten Freunde, ob Sie am Hochzeitstag anwesend sein können. So können Sie beruhigt notfalls den Termin der Hochzeit verschieben, und erst dann einen Termin mit dem Standesamt vereinbaren. Verlegen Sie den Termin der Trauung, wenn möglich, auf einen allgemeinen Feiertag, in die Ferien. So stellen Sie sicher, das die meisten der geladenen Gäste auch wirklich Zeit haben.
Viele Paare entscheiden sich für ein Standesamt direkt vor Ort in Ihrer Gemeinde. Die Planung im gleichen Ort ist praktisch. Wer allerdings in einem besonders romantischen Ambiente im Standesamt z.B. im Nachbarort oder in einem anderen Bundesland heiraten möchte, kann dies tun. Voraussetzung hier ist lediglich, das die Anmeldung mit den notwendigen Dokumenten am zuständigen Heimatstandesamt erfolgt. Die Dokumente und Unterlagen werden dann an das Standesamt Ihrer Wahl weitergeleitet.
Dokumente für die Standesamtliche Trauung
oder
Bei Ehen internationaler Abstammung, gelten folgende Sonderregelungen:
Diese Dokumente zusätzlich notwendig:
§ In einigen Ländern gibt es das jedoch nicht z.B . Großbritanien
In diesem Fall können Sie einen Antrag auf „Befreiung vom Beibringen des Ehefähigkeitszeugnisses“ stellen. Diese Befreiung stellt das zuständige Oberlandesgericht auf Antrag des Standesamtes aus. Für dieses Dokument können Kosten von ca. 50 – 500 Euro entstehen. Heiraten Sie im Land des ausländischen Partners, benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis, das Sie von Ihrem Standesamt an Ihrem Wohnort erhalten und eine Ledigkeitsbescheinigung. Eheschließungen im Ausland werden in Deutschland nur dann anerkannt, wenn sie auch nach den in Deutschland geltenden Gesetzen, Gültigkeit besitzen, und die Urkunde von einem amtlich niedergelassenen Dolmetscher beglaubigt werden.