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Dekorierter Hochzeitstisch

"Willst Du mich heiraten?" So lautet die wohl schönste Frage der Welt. Emotional, wohl einer der schönsten Momente im Leben. Doch schon Tage später kommen die ersten Fragen auf:

"An was müssen wir denken?"
"Wo sollen wir feiern?"
"Wie soll die Hochzeit ablaufen?"
"Polterabend? Junggesellenabschied? Hochzeitsfeier?"
"Wie organisieren wir unser Fest?"
"Ist der Wunschtermin noch frei?"
"Welche Papiere benötigt das Standesamt?"
"In welcher Kirche wollen wir heiraten?"

Mitglied im Dorstener HochzeitsserviceUnser Hochzeitsservice hat die Antworten auf viele Ihrer Fragen - Wir helfen Ihnen gern und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, damit Ihre Hochzeit zu Ihrer ganz persönlichen Traumhochzeit wird.




Gesetzesänderung für standesamtliche Eheschliessungen

Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit ist das Recht der Eheschließung grundlegend verändert worden. Künftig darf sich ein Paar auch dann kirchlich trauen lassen, wenn es zuvor nicht standesamtlich geheiratet hat, schreibt die „Süddeutsche Zeitung“. Kirchliche Hochzeit und staatliche Trauung stehen damit völlig unabhängig nebeneinander. Die Neuregelung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Sie ergibt sich aus dem gänzlich neu gestalteten Personenstandsgesetz.
Das neue Recht hindert die Geistlichen nicht mehr, Heiratswillige kirchlich zu verbinden, selbst wenn diese gar nicht beabsichtigen, sich auch staatlich trauen zu lassen. Man kann also nun kirchlich heiraten, ohne sich staatlich und zivilrechtlich binden zu wollen. Seit der Einführung der Zivilehe in Deutschland 1875 waren Priester bestraft worden, wenn sie eine Hochzeit in der Kirche vor der standesamtlichen Eheschließung zelebrierten.
Die Neuregelung dürfte bei christlich geprägten Paaren die bisherigen Hochzeitsrituale verändern: Bisher musste es stets so sein, dass erst im Standesamt und dann in der Kirche geheiratet wurde. So wurden 2006 in Deutschland 373.681 Ehen im Standesamt geschlossen; ungefähr 105.000 dieser Paare ließen sich dann zusätzlich vor dem Altar trauen.
Nach Angaben des Regensburger Familienrechts-Professors Dieter Schwab gibt es für Paare, die sich nur kirchlich, aber nicht standesamtlich trauen lassen, zum Beispiel keinen Unterhalt, kein Erbrecht, keinen Steuerfreibetrag, keine Schutzvorschriften für den Schwächeren beim Scheitern der Ehe und auch kein Zugewinnausgleich.

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